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Legislativversammlung empfiehlt Anbindung der AT-RAM an das Verwaltungs-Schiedsgericht

Die Legislativversammlung der Autonomen Region Madeira hat durch die Resolution Nr. 13/2026/M eine Empfehlung an die Regionalregierung verabschiedet, die Anbindung der Steuer- und Finanzbehörde der Autonomen Region Madeira (AT-RAM) an die Zuständigkeit des Verwaltungs-Schiedsgerichts (CAAD) zu fördern.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Steuerzahlern auf Madeira einen alternativen Mechanismus zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten zur Verfügung zu stellen, der schneller und kostengünstiger ist und die Region an die bereits auf dem portugiesischen Festland geltenden Praktiken anpasst. Das Dokument unterstreicht, dass die Langsamkeit der traditionellen Steuerjustiz ein Hindernis für das Wirtschaftswachstum darstellt und Unsicherheit sowie hohe Kosten für Unternehmen verursacht.

Die Empfehlung basiert auf folgenden grundlegenden Punkten:

  • Justizielle Effizienz: Die Notwendigkeit schnellerer und vorhersehbarerer Justizsysteme, um Investitionen und das Vertrauen der Wirtschaftsakteure zu fördern.
  • Kompetenz des CAAD: Das Verwaltungs-Schiedsgericht ist als glaubwürdige Alternative zur traditionellen Steuerjustiz anerkannt und ist wesentlich, um den Rückstau an Verfahren zu verringern.
  • Zugang zur Justiz: Die derzeit fehlende Anbindung der AT-RAM an das CAAD verhindert, dass dieses Gremium Streitigkeiten über Steuern beurteilt, die Eigeneinnahmen der Autonomen Region Madeira darstellen.

Die Regionalregierung muss nun die notwendigen Verfahren für diesen Beitritt unter Berücksichtigung der Überarbeitung des für die Steuerschiedsgerichtsbarkeit in Portugal geltenden Rechtsrahmens prüfen.

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